|
Hilfe zur Gesundheit beantragen |
Zuständigkeit |
Leistungsbereich SGB XII Sachgebietsleiter Matthias Reinecke Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
|
Telefon |
: |
+49 391 540-6724 |
Fax |
: |
+49 391 540-6118 |
E-Mail |
: |
|
| |
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben. [-] Allgemeine Informationen
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
[+] Erforderliche Unterlagen
[+] Gebühren (Kosten)
[+] Fristen
[+] Rechtsgrundlage
[+] Verfahrensablauf
[+] Voraussetzungen
[+] Bearbeitungsdauer
|
|